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Voraussetzungen für 300 Millionen Euro Konsolidierungshilfe auch für 2016 geschaffen


Ausnahmeregelung für außergewöhnliche Notsituation muss dank deutlich verbesserter Haushaltsentwicklung nicht in Anspruch genommen werden

Bremen hat die Voraussetzungen dafür geschaffen, die 300 Millionen Euro Konsolidierungshilfe auch für 2016 zu erhalten, ohne die Ausnahmeregelung für eine außergewöhnliche Notsituation in Anspruch nehmen zu müssen. Das hat der vorläufige Jahresabschluss für 2016 ergeben. Die zulässige strukturelle Defizitobergrenze von 501 Millionen Euro wird eingehalten und aktuell um rund 50 Millionen Euro unterschritten. Diese Summe wird sich bis zur endgültigen Abrechnung gegenüber dem Stabilitätsrat noch konkretisieren – beispielsweise durch die Abrechnung mit dem Bund über Effekte aus Steuerrechtsänderungen, die im März erfolgt. Flüchtlingskosten in Höhe von insgesamt 257 Millionen Euro sind in der aktuellen Haushaltsbilanz enthalten. Das letzte Wort in dieser Frage hat der Stabilitätsrat, der im Juni feststellt, ob die Vorgaben der Konsolidierungsvereinbarung eingehalten werden.
Bürgermeister Carsten Sieling: „Bremen hält weiterhin Kurs. Auch unter den extrem schwierigen Rahmenbedingungen des letzten Jahres ist es durch eine konsequente Haushaltsführung gelungen, die Vereinbarungen mit dem Bund und den anderen Ländern einzuhalten. Das ist das Ergebnis solider Finanzpolitik gerade auch in einer Ausnahmesituation. Jedes Ressort hat seine Eigenanstrengungen noch einmal verstärkt und wir haben sehr rasch auch in unseren Planungen auf Veränderungen, wie beispielsweise die sinkenden Flüchtlingszahlen, reagiert. Positiv ausgewirkt haben sich zudem die steigenden Einnahmen, die geringeren Zinsausgaben und die Beteiligung des Bundes an den Flüchtlingskosten.“
Im vergangenen Jahr hat der Senat aufgrund ursprünglich prognostizierter Flüchtlingskosten in Höhe von über 400 Millionen Euro Vorbereitungen getroffen, um die im Konsolidierungshilfengesetz vorgesehene Ausnahmeregelung für außergewöhnliche Notsituationen in Anspruch nehmen zu können (Gutachten von Prof. Dr. Stefan Korioth im Mai sowie die detaillierte Dokumentation über die Entwicklung flüchtlingsbezogener Einnahmen und Ausgaben). Die finanzielle Situation hat sich seit der Haushaltsaufstellung im Juni 2016 entscheidend verändert. Das strukturelle Defizit fällt circa 350 Millionen Euro geringer aus als ursprünglich kalkuliert. „Die Ausgaben für die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen sind niedriger ausgefallen als erwartet, der Bund hat sich stärker an den Kosten beteiligt, die Zinsausgaben sind niedriger als ursprünglich kalkuliert und die Sondervermögen haben die für 2016 bewilligten Mittel nicht ausgeschöpft“, listet Finanzsenatorin Karoline Linnert die wesentlichen Veränderungen auf. Höhere Steuereinnahmen werden bei der Berechnung des strukturellen Defizits nicht berücksichtigt.
„Als sich abzeichnete, dass der Abstand zur zulässigen Kreditobergrenze deutlich geringer ausfällt als erwartet, haben wir den verzögerten Mittelabfluss aller Haushaltsbereiche inklusive Sondervermögen zur Deckung der verbliebenen Lücke herangezogen.“ Bürgermeisterin Karoline Linnert versichert, dass Mittel für bereits zugesagte und noch nicht umgesetzte Projekte natürlich zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung gestellt werden – Rücklagen sind dafür nicht erforderlich.
Bremerhaven erhält 31 der jährlichen 300 Millionen Euro Konsolidierungshilfen. Im Gegenzug hat die Seestadt sich verpflichtet, das kommunale strukturelle Defizit Schritt für Schritt zu verringern. 2016 wird das maximal zulässige Defizit voraussichtlich knapp überschritten. Insgesamt bleibt der Stadtstaat Bremen (dank eines Puffers zur zulässigen Obergrenze beim Land und der Stadtgemeinde Bremen) trotzdem rund 50 Millionen Euro unter dem maximal zulässigen strukturellen Defizit. Damit hält der Stadtstaat die Vorgaben der Konsolidierungsvorgabe ein - die entscheidende Größe für den Stabilitätsrat, der über die Zahlung für 2016 im Juni 2017 entscheiden wird. Karoline Linnert: „Das Land und die Städte Bremen und Bremerhaven sind alle drei gefordert, unter der jeweiligen Obergrenze zu bleiben.“
2017 steht Bremen erneut vor großen Herausforderungen
2017 wird erneut eine Herausforderung für das Haushaltsnotlageland Bremen. Aber es besteht die Chance, auch im nächsten Jahr die Kreditobergrenze einzuhalten. Das Thema der außergewöhnlichen Notsituation durch die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen hat sich jedoch noch nicht erledigt. Bremen wird deshalb auch in diesem Jahr sehr genau dokumentieren, wofür das Geld für die Aufnahme und Integration der Flüchtlinge benötigt wird. Der Senat hält an den durch die im Gutachten von Prof. Dr. Korioth belegten Forderungen zur Anerkennung einer Sonderlage fest. Denn nachweislich sind – trotz aktuell sinkender Zuwanderungszahlen - die Belastungen in den Haushalten weiterhin außergewöhnlich hoch. Bremen wird wie im vergangenen Jahr seine Bemühungen fortsetzen und auch in 2017 strengste Haushaltsdisziplin wahren.
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