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Bremer Senat beschließt Haushaltssperre


Der Senat hat am 10. September 2015 eine Haushaltssperre beschlossen. Ab sofort unterliegen alle Ressorts sowie Eigenbetriebe (beispielsweise Umweltbetrieb Bremen), die Universität und Hochschulen, Sondervermögen (beispielsweise Sondervermögen Hafen) und Gesellschaften, die von Bremen Zuschüsse erhalten, einer restriktiven Haushaltsführung. Erlaubt sind nur zwingend erforderliche Ausgaben, um bestehende Einrichtungen zu erhalten sowie gesetzlich vorgeschriebene Leistungen und rechtlich verbindliche Verpflichtungen zu erfüllen. Für darüber hinausgehende Ausgaben muss der Senat im Einzelfall entscheiden. "Die erste Sichtung der Ressortberichte zum Halbjahrescontrolling mit Haushaltsrisiken von rund 250 Millionen Euro zwingen zum Handeln", erklärt Finanzsenatorin Karoline Linnert. "Deshalb hat der Senat heute die Notbremse gezogen."
Ausgenommen von der Haushaltssperre sind:

  • Maßnahmen zur Flüchtlingsunterbringung, -betreuung und -integration
  • Einstellungen im Schulbereich, sonstige schulische Leistungen und Fördermaßnahmen
  • Maßnahmen des Ganztagsschulprogramms
  • Maßnahmen der Kinderbetreuung
Bis zur Senatssitzung am kommenden Dienstag (15. September 2015) wird geklärt, in welchem Umfang die zusätzlichen Ausgaben konkret erwartet werden. Eins steht für Karoline Linnert allerdings schon jetzt fest: "Die Kosten bei der Flüchtlingsunterbringung und –integration werden wir ohne zusätzliche Kredite nicht finanzieren können." Die Finanzsenatorin betont: "Flüchtlinge sind in Bremen willkommen. Mit der Finanzierung der Kosten ist Bremen aber überfordert – genau wie zahlreiche andere Länder und Gemeinden. Die Aufnahme von Flüchtlingen ist eine nationale Aufgabe, wir brauchen eine deutlich größere und dauerhafte Beteiligung des Bundes als bisher zugesagt."
Bereits im März diesen Jahres hatte der Senat Haushaltsumschichtungen in Höhe von 73,2 Millionen Euro beschlossen, um Mehrausgaben bei der Beamtenbesoldung sowie den Sozialausgaben und der Unterbringung und Integration von Flüchtlingen auszugleichen. Weitere Haushaltsrisiken können nur noch zum Teil durch Einsparungen und Mehreinnahmen an anderen Stellen abgedeckt werden. Kommentar von Karoline Linnert: "Alle Ressorts sind gefordert, alle Möglichkeiten zu ergreifen, um das Haushaltsdefizit zu verringern. Eins ist aber schon jetzt klar: Ein Nachtragshaushalt zur Finanzierung der Unterbringung und Integration der Flüchtlinge ist unausweichlich."
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